Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten eine vorsorgliche Gesundheitsuntersuchung zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr einmalig – für Versicherte ab 35 Jahren alle drei Jahre. Als individuelle Gesundheitsleistung (Selbstzahler) kann der Gesundheitscheck auf ihren Wunsch auch früher durchgeführt werden.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin und gerne auch eine vorherige Blutentnahme, dann kann man das Ergebnis gleich besprechen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ein Hautkrebsscreening ab 35 Jahren alle zwei Jahre.
Bitte bringen Sie zu allen Gesundheitsuntersuchungen Ihren Impfpass, neuere fachärztliche Befunde, falls vorhanden, sowie die Versichertenkarte mit.